Austausch und Reinigung
Heizeinsatz Austausch
Der Gesetzgeber fordert die Stilllegung älterer Öfen und Holzbrandeinsätze, wenn diese die vorgegebenen Emissions-Grenzwerte der 1. BimschV nicht einhalten. Der Grund hierfür liegt in der höheren Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung durch ältere Feuerungsanlagen. Auch neuere Anlagen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht einhalten, müssen nachgerüstet werden.
Welche Öfen müssen bis wann ausgetauscht werden?
Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.1974
Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2014
Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984
Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2017
Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994
Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2020
Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010
Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2024
Schornstein
Bei Haushalten ohne einen fest verbauten Schornstein kann ein Edelstahlschornstein eine gute Alternative bieten. Diese können nachträglich an bestehenden Bauten montiert werden. Diesen Service bieten wir Ihnen bei Bedarf gerne an. Auch bestehende Schornsteine sanieren wir mithilfe eines Edelstahlrohres.
Ofenreinigungen
Öfen mit einer keramischen Nachheizfläche oder einem Stahlnachheizkasten sollten ca alle 2 Jahre gereinigt werden. Dazu werden die Reinigungsklappen am Ofen geöffnet, die Asche ausgesaugt und die Züge mit einem Reinigungsbesen gesäubert. Anschließen werden die Reinigungsklappen wieder fachgerecht verschlossen sodass kein Rauch austreten kann.
Persönliche Beratung
Sie wollen sich erst einmal informieren, haben Fragen zu bestimmten Ofentypen, möchten in Prospekte schauen oder wünschen konkretere Angaben? Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Melden Sie sich gerne per Telefon, Mail oder über unser Kontaktformular.
Kontakt
Sie können bei Interesse gerne das Kontaktformular nutzen oder sich direkt telefonisch oder per Mail bei uns melden.
Individuelle Öfen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen